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20.12.2019

Was erwartet Unternehmer im 2020?

Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu und wir wagen bereits den Ausblick auf das kommende 2020. Das endende Jahr war fast auschliesslich von der Debatte um die Steuervorlage (STAF) geprägt, welche schliesslich am 19. Mai 2019 angenommen wurde. Die Auswirkungen der STAF werden uns sicherlich weiter beschäftigen, dennoch erwarten uns nächstes Jahr weitere bedeutende Änderungen. Sei es beispielsweise die MwSt, welche vollständig auf die papierlose Abrechnung umgestellt werden soll. Weitere signifikante Änderungen fassen wir nachfolgend zusammen. 


Erhöhung der AHV/IV/EO-Beiträge per 1. Januar 2020

Aufgrund der Steuervorlage (STAF) erhöhen sich ab dem 1. Januar 2020 die Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO. Auf den Löhnen sind ab dem 1. Januar 2020 AHV/IV/EO—Beiträge von 10.55% (bisher 10.25%) geschuldet. Die Beitragspflicht an die Arbeitslosenversicherung bleibt für Jahreseinkommen bis CHF 148'200 unverändert 2.2%. Somit müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 6.375% (bisher 6.225%) an Beiträgen an die AHV/IV/EO leisten. Auf Einkommen ab CHF 148'200 ist anteilig der Solidaritätsbeitrag von 1.0% geschuldet.

Ebenso davon betroffen sind die AHV/IV/EO-Beiträge der Selbständigerwerbenden, welche von aktuell 9.65% auf 9.95% erhöht werden.


Einführung Gleichstellungsgesetz

Gemäss Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements EJPD tritt das neue Gleichstellungsgesetz ab 1. Juli 2020 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Die erste Analyse muss bis 2021 vorliegen. Die Prüfung der Analyse kann durch ein Revisionsunternehmen mit Zulassung nach Revisionsgesetz, wie die Blaser Treuhand AG, und Zusatzausbildung durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeitenden innerhalb eines Jahres nach dem Prüfungsbericht schriftlich über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informieren. Börsenkotierte Gesellschaften veröffentlichen das Ergebnis der Analyse zusätzlich im Anhang der Jahresrechnung. Arbeitgeber im öffentlich-rechtlichen Sektor müssen die Ergebnisse der Analyse und der Überprüfung veröffentlichen.

Es bleibt jedoch nicht bei dieser Massnahme zur Stabilisierung der AHV. Um das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten, ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im 2021 von aktuell 7.7% auf 9.2% geplant.


Die STAF tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Nach Annahme am 19. Mai 2019 tritt die STAF Anfang 2020 in Kraft und löst die international nicht mehr geduldeten Steuerregimes (Holding, gemischte Gesellschaften, Domizilgesellschaften und Swiss Finance Branch) ab. Die Kantone waren gezwungen auf die Annahme zu reagieren und haben als Ausgleich für den Wegfall der Steuerregimes ihre Gewinnsteuersätze für Unternehmen angepasst. Jeder Kanton ist unterschiedlich weit in seiner Umsetzung und wir geben einen Überblick über die Gewinnsteuersätze der einzelnen Kantone (Stand 25.11.2019). Zu betonen ist, dass der Kanton Bern auf dem letzten Platz rangiert.

Steuersätze nach STAF

KantonGewinnsteuersatz heute Gewinnsteuersatz nach STAF
Aargau18.61Offen
Appenzell Ausserrhoden13.04Mutmasslich unverändert 13.04
Appenzell Innerrhoden14.16Mutmasslich 11.50
Basel-Landschaft20.7013.45
Basel-Stadt22.1813.04
Bern21.6421.64
Freiburg19.8613.72
Genf24.1613.99
Glarus15.7012.43
Graubünden16.1214.73
Jura20.6615.00-17.00
Luzern12.3212.32
Neuenburg15.6113.60
Nidwalden12.66Mutmasslich 11.97
Obwalden12.7412.74
Schaffhausen15.9714.18
Schwyz15.1911.78-14.44
Solothurn21.3821.38
St. Gallen17.4014.50
Tessin20.9515.90
Thurgau16.43Mutmasslich 13.40
Uri14.212.64
Waadt21.3713.7
Wallis21.56Offen
Zug14.6211.91
Zürich21.1519.7

 


Die QR-Rechnung kommt ab Juni 2020

Im Rahmen der Digitalisierung führt SIX am 30. Juni 2020 die QR-Rechnung im schweizerischen Zahlungsverkehr ein. Grundlage für die QR-Rechnung bildet die Umstellung des Schweizer Zahlungsverkehrs auf die neuen ISO-Formate. Ziel ist es die bisherigen Einzahlungsscheine komplett zu ersetzen, jedoch ist in einer ersten Übergangsphase die Nutzung der orangen und roten Einzahlungsscheine weiterhin möglich. Das genaue Enddatum für die Verwendung der bisherigen Einzahlungsscheine wurde noch nicht definiert. Jedoch ist es erforderlich, dass die einzelnen Unternehmen ihre ERP Software entsprechend anpassen, damit diese die neuen Einzahlungsscheinen verarbeiten können.


Neue amtliche Werte – Allgemeine Neubewertung im Kanton Bern

Die letzte Bewertung der Grundstücke, Liegenschaften und Wasserkräfte wurde im Kanton Bern zuletzt per 1. Januar 1999 durchgeführt. Deshalb hat der Grosse Rat in seiner Märzsession 2017 eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke angeordnet. Ziel der allgemeinen Neubewertung ist, dass die amtlichen Werte wieder zwischen 70-100% des Verkehrswertes der Liegenschaften und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
 
Die neuen amtlichen Werte werden automatisiert berechnet. Nur in wenigen konkreten und genau definierten Einzelfällen wird die Steuerverwaltung eine Prüfung vor Ort durchführen.

Die neuen amtlichen Werte werden den Steuerpflichtigen  zwischen Mai und September 2020 als separate Verfügung mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen zugestellt.

Der neue und vermutlich höhere amtliche Wert wirkt sich hauptsächlich auf die Vermögenssteuer (Kanton und Gemeinden) und die Liegenschaftssteuer (Gemeinden) aus.


Neues Verjährungsrecht

Das neue Verjährungsrecht tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es verlängert unter anderem gewisse Verjährungsfristen und stellt neue Regeln für den Verjährungsverzicht auf. Neu verjähren Schadenersatzansprüche für Personenschäden zum Beispiel spätestens nach 20 Jahren. Für Forderungen aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung gilt ab 2020 eine relative Verjährungsfrist von drei Jahren.


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