Im Gesetz sind mehrere Spezialprüfungen für spezifische Sachverhalten vorgesehen. So muss zum Beispiel bei einer Gründung einer AG oder GmbH durch Sacheinlage ein Revisor einen Prüfbericht abgeben. Dies trifft ebenso zu, wenn eine Einzelfirma in eine GmbH oder AG umgewandelt werden soll. Ebenso erfordert beispielsweise eine Kapitalherabsetzung bei einer AG oder GmbH den Bericht eines Prüfers.
Obwohl nicht unbedingt zur gesetzlichen Revision verpflichtet, können sich Unternehmen und insbesondere auch Vereine einer freiwilligen Prüfung der Jahresrechnung unterziehen. Für Vereine kann dies wertvoll sein, um der Mitgliederversammlung einen unabhängigen Bericht hinsichtlich der Jahresrechnung zu präsentieren. Um die ZEWO Zertifizierung zu erhalten, sind Non-Profit Organisationen verpflichtet ihre Jahresrechnung von einer externen Revisionsstelle prüfen zu lassen.
Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Rechnung von Körperschaften. Wir prüfen als Rechnungsprüfungsorgan die Ordnungsmässigkeit der Buchführung und die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften.