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19.05.2019

Die nationale Steuervorlage wurde angenommen

Die Annahme der Steuervorlage am 19. Mai 2019 hat weit reichende Konsequenzen, welche ab dem 01. Januar 2020 wirksam werden. Die wichtigsten Punkte fassen wir für Sie kurz zusammen.

Abschaffung Holdingprivileg

Die international nicht mehr geduldeten Statusgesellschaften werden abgeschafft. Im KMU-Sektor betrifft dies insbesondere die Holdinggesellschaften, die auf kantonaler Ebene ab 2020 ebenfalls der kantonalen Gewinnsteuer unterstehen.

Forschung und Entwicklung

Als Ersatz für die abgeschafften Steuerprivilegien hat der Gesetzgeber die international anerkannte, steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen. Inländische Forschungs- und Entwicklungsaufwände können bis zu 50% über dem geschäftsmässig begründeten Aufwand steuerlich zum Abzug zugelassen werden. Zusätzlich sollen Erträge aus Patenten privilegiert besteuert werden.

Dividendenbesteuerung

Neu sollen Erträge aus Beteiligungen auf Ebene direkte Bundessteuer mit 70% anstelle von 50% teilbesteuert werden. Für Inhaber von Aktiengesellschaften wird Einkommen aus Beteiligungserträgen somit teurer.

Senkung Gewinnsteuern

Als ausgleichende Massnahme haben einzelne Kantone die Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen beschlossen, wobei der Kanton Bern im Oktober 2018 die Steuergesetzrevision abgelehnte und ab 2020 bei den Gewinnsteuersätzen für juristische Personen den letzten Platz einnimmt.

Finanzierung der AHV

Verknüpft mit der Steuervorlage ist die Sicherstellung der Finanzierung der AHV. Auf dem AHV-pflichtigen Lohn sollen neu 0.3% zusätzliche Lohnprozente abgegeben werden. Lohnempfänger erhalten somit einen tieferen 0.15% Nettolohn, während Arbeitgeber 0.15% mehr Abgaben zu leisten haben.

Fazit

Die Steuerlandschaft ist weiterhin im Wandel und wird auch in den nächsten Jahren dynamisch bleiben. In nationalem Bereich wird die Erhöhung der MwSt zur Finanzierung der AHV vermutlich nächstes Jahr zur Abstimmung kommen.
Der Kanton Bern plant nach der gescheiterten Steuergesetzrevision eine weitere Vorlage, die leider keine Entlastung für Unternehmen bieten wird, dafür Familien stärker entlasten soll.

Wir bleiben für Sie am Ball und stehen bei Fragen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.